Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Verkaufs- und Liefergeschäften liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere wiedersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Lieferers. Dies gilt in gleicher Weise für alle Zusagen und Absprachen per Telefon, Fax oder E-Mail.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entspricht:

    1. Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen angenommen und ausgeführt. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen in vollem Umfang an.
    2. Schriftlich vereinbarte Liefertermine werden von uns eingehalten, sofern nicht Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unserem Einfluss entzogene Hindernisse eintreten, z.B. verspätete Anlieferung von Materialien durch Besteller oder Dritte. Bei Eintritt solcher Ereignisse sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder eine angemessene Verlängerung des Liefertermins zu verlangen.
    3. Sonderarbeiten oder Änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht in dem ursprünglichen Auftrag erhalten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt auch bei Pauschalaufträgen.
    4. Geringfügige Änderungen aus optischen oder technischen Gründen sind vorbehalten.
    5. Für Messe- und Ausstellungsbauten wird die Zahlung, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wie folgt innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
    6. 50 % bei Auftragserteilung
      30 % Kontoeingang spätestens 14 Tage vor Standübergabe
      20 % bei Standübergabe
    7. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass eine Rückerstattung der Anzahlung/en nicht möglich ist, falls die Messe wider Erwarten sechs Wochen vor Starttermin oder später abgesagt werden sollte.
      Wir bitten diesbezüglich um Verständnis, da zu diesem Zeitpunkt bereits ein Großteil der Arbeiten durchgeführt sein wird:
      – Gestaltung des Stands
      – Planung und Vorbereitung durch den Projektleiter und die Produktion, inklusive der technischen
      Bestellungen bei der jeweiligen Messegesellschaft
      – Beschaffung bzw. Produktion des Standbaumaterials
    8. Bei Nichteinhaltung dieser Termine sind wir, ohne dass es einer Mahnung bedarf, berechtigt, bankübliche Verzinsung geltend zu machen.
    9. Während der Messeveranstaltung sowie der Auf- und Abbauzeit haften wir nur im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Beanstandungen von Lieferungen und Leistungen haben unverzüglich zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Leistungen. Bei Lieferaufträgen ist ein eventueller Transportschaden unverzüglich zu melden. Sollten sich Beanstandungen als berechtigt herausstellen, so sind wir lediglich zur Nachbesserung verpflichtet.
    10. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung und Ersatz von mittelbaren Schäden. Die Erhebung von Mängelrügen berechtigt nicht zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Für Schäden, die durch die Zulieferbetriebe entstehen könnten, kann keine Haftung übernommen werden.
    11. Alle Lieferungen und Leistungen Bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Bestellers aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum, und zwar gleichgültig, auf welchem Rechtsgeschäft sie beruhen. Eine Zahlung in diesem Sinne ist nicht erfolgt, solange uns in Zahlung gegebene Schecks nicht eingelöst sind.
  • Vorschläge, Texte, Entwürfe, Zeichnungen und Modelle bleiben mit allem Recht unser Eigentum. Die Übertragung von Eigentums- und Urheberrechten bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, ebenso der Nach- und Wiederaufbau.
  • Erfüllungsort für die Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Rechtsgeschäften jeder Art, insbesondere auch für Zahlungen, ist Wipperfürth. Als Gerichtsstand wir Wipperfürth vereinbart.